Schutzhelme mit BG Bau Förderungsmöglichkeit
Die BG Bau gibt 2015 Prämien für die Anschaffung von bestimmten Ausrüstungsgegenständen. Hier unter fallen auch Schutzhelme nach EN 397. Alle Industrieschutzhelme in dieser Kategorie sind durch die BG Bau zur Förderung frei gegeben. Der Föderantrag wird direkt bei der BG Bau eingereicht, diese entscheidet auch ob einer Förderung statt gegeben wird oder nicht. Dies hängt vom jeweiligen Betrieb und deren schon geförderten Maßnahmen zusammen.
Die Arbeitsschutzprämie bei Schutzhelmen mit 4 Punkt-Kinnriemen im Bergsteiger-Design:
Pro Maßnahme können 50% der Anschaffungskosten erstattet werden, maximal jedoch 30 Euro.
Eine Maßnahme ist ein Helm pro Mitarbeiter beispielsweise.
Den Förderantrag der bei der BG Bau einzureichen ist, kann hier heruntergeladen werden.
Warum fördert die BG Bau den Kopfschutz?
Es soll das Risiko auf Kopfverletzungen vermeiden. Die von der BG gewählten Helme verfügen über mehr Funktionen als klassische Bauhelme bieten. Gerade durch die speziellen Anforderungen an den Kinnriemen ist der Kopf bei diesen Schutzhelmen besser geschützt.
Es wurde Wert gelegt das der Helm auch nicht verloren geht wenn man aus geringer Höhe abstürzt.
Welche Anforderungen hat die BG Bau an diese Helme im genauen gestellt:
Auszug dem Dokument "Schutzhelm im Bergsteiger Design Anforderungen und Hinweise" von der BG Bau auf deren Homepage einzusehen:
Anforderungen an Kopfschutz für den gesamten Baubereich werden grundsätzlich von der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) abgedeckt. Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie AUSSERDEM die DIN EN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind.
Bergsteigerhelme haben i.d.R. keine vorstehenden Schirme, so dass das Gesichtsfeld weniger eingeschränkt ist, sie verfügen i.d.R. nicht über eine ?Regenrinne?. Der 4-Punkt-Kinnriemen fördert einen guten Sitz des Helmes, der bedingt durch die Bauart einen kopfnahen Schwerpunkt hat und damit einen erhöhten Tragekomfort bietet.
Der beim Bergsteigerhelm mitgelieferte Kinnriemen kann derzeit auf Grund der Anforderungen nach der Norm DIN EN 12492 nicht verwendet werden, da dieser Kinnriemen im Vergleich zu den Anforderungen beim Industrieschutzhelm erst bei zu hoher Zugkraft (500 N) öffnet und damit eine Strangulationsgefahr besteht.
Voraussetzung für die Förderung von Industrie-Schutzhelmen im Bergsteigerdesign durch die BG BAU ist, dass diese Helme nach DIN EN 397 zertifiziert sind und zwingend mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind.
Anstoßkappen, Industrie-Schutzhelme, Hochleistungshelme und Bergsteigerhelme die den Anforderungskatalog nicht erfüllen, werden von der BG BAU nicht gefördert.