Produkte mit Norm: EN 358, Länge: 4 m

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Die Norm EN 358 steht für einen Kombinationsauffanggurt mit einem integrierten Haltegurt. Verbindungselemente sind an den an seitlichen Halteösen, diese ausschließlich Haltezwecken dienen und niemals als Auffangöse eingesetzt werden dürfen, zu befestigen. Es ist darauf zu achten, dass das Verbindungsmittel für Haltegurte straff gehalten ist sich der Anschlagpunkt in Hüfthöhe oder oberhalb befinden. Die freie Fallhöhe ist dabei auf 0,5 m zu begrenzen. Bei Haltegurte die eine hintere Rückhaltschlaufe haben, ist unbedingt zu beachten, dass die hintere Rückhalteschlaufe keine Halteöse zur Arbeitsplatzpositionierung nach EN 358 und auch keine Auffangöse ist. Sie dient zusammen mit einem entsprechenden Verbindungsmittel ausschließlich zur Wegbegrenzung, dass der Träger nicht in einen absturzgefährdeten Bereich gelangen kann. Je nach Modell kann ggf. ein Auffangurt integriert werden, dabei sollte aber auf die Kennzeichnung geachtet werden. Aber Achtung, Haltegurte nach EN 358 dürfen nur eingesetzt werden, wo nicht die Gefahr
eines Absturzes besteht. Anwendungsbeispiele sind Arbeiten an Masten, Dachständern usw...