Elektroschrottverordnung / VerpackungsverordnungWichtiges zur Elektroschrottverordnung:
Elektro- und Elektronikgeräten dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben. Hinweis zur Verpackungsverordnung: Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung. eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Wir nennen Ihnen dann eine kommunale Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen kostenfrei entgegennimmt. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackung kostenlos an uns zu schicken.Die Verpackungen werden von uns wieder verwendet oder gemäß der Bestimmungen der Verpackungsverordnung entsorgt. Verpackungsverordnung Vertragsnummer: 145819 |
Newsletter

- Stressfrei und Bequem, professionelles Equipment direkt nach Hause bestellen.


8268861 
1 
121 
Login
| Passwort vergessen? | |
| Nutzername vergessen? | |
| Noch kein Konto? Registrieren | |
|
|
Über Uns
Wissenswertes
| Links |
| Erklärungen |
| Hersteller |
Bewertungen
Meinung von Tobias Dieterich zu:
Praktisch auch am "normalen" Gürtel, hat genau die richtige Größe dazu. Zum Beispiel für: Spannfixe, Zumpeltape... alles was man schnell aushängen und sicher wieder einhängen muss!





