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Bauhelm
Bauhelm, Arbeitsschutzhelm, Industrieschutzhelme....
Neben dem persönlichen Schutzbedürfnis ist das Tragen von Kopfschutz Bauhelme in mehreren einschlägigen Vorschriften und Richtlinien hinterlegt. Neben gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen im Rahmen des Arbeitsschutzes gibt es entsprechende Ausführungen der Berufsgenossenschaften (BGV, UVV), die in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der Bauhelme bindend sind.
Die für Europa bindende Zertifizierungsnorm ist die Norm EN 397.
Laut DIN-Norm werden für Bauhelme auch die Bezeichnungen Industrieschutzhelme, Industrie-Anstosskappen oder Helmschalen weitestgehend synonym verwendet. Die Schutz- oder Bauhelme haben in jedem Fall die Aufgabe, den Schutz des Kopfes vor gefährlichen Stoßverletzungen und vor herabfallenden Dingen zu gewährleisten.
Die Schutzbedeckung ist außen mit einer harten und widerstandsfähigen Schale zu versehen. Im Falle eines Stoßes nimmt das äußere Material die Schlagenergie auf und leitet diese an die gefederte Innenkonstruktion weiter.
Je nach Einsatzzweck (Baustelle, Messe, Konzert, Höhenarbeiten / Rigging, Baumpflege, Waldarbeiten) und Schutzumfang (Kopfschutz, Gehörschutz, Sichtschutz) variiert die technische Ausgestaltung.
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